S.I.C. Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens, gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung sowie die Personalvermittlung. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben und Handlungen vornehmen, die geeignet sind dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art errichten oder erwerben und sich an solchen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen.