Eine Neuigkeit von Helmut Niegl Immobilien

Bestellerprinzip

Was sollten Immobilienmakler, Vermieter und Mieter über das Bestellerprinzip wissen?

Das Bestellerprinzip ist eine im Juni 2015 neu eingetretene gesetzliche Neuregelung bei der Wohnimmobilienvermietung.

Hiermit ist geregelt, dass immer derjenige die Maklerprovision bezahlen muss, der den Makler beauftragt.

Wenn also der Vermieter den Makler beauftragt, muss dieser auch die Maklerprovision bezahlen. Wenn der Mieter den Makler beauftragt für ihn eine Wohnung zu suchen, erhält der Makler bei Mietvertragsabschluss die Provision vom Mieter.

Wann lohnt es sich für den Mieter einen Makler zu beauftragen?

Insbesondere dann, wenn der Mieter auf der Suche nach einer seinen Bedürfnissen angepassten Immobilie ist (Beispiel behindertengerecht oder Luxuswohnung mit besonderer Ausstattung). Da der Immobilienmakler den lokalen Markt gut kennt, kann dieser dann nur entsprechend geeignete Immobilien vorschlagen. Aber auch wenn der Mieter beispielsweise eine Wohnung in einer neuen Stadt sucht und keine Zeit für Besichtigungstermine hat, ist der Immobilienmakler der ideale Ansprechpartner.

Lohnt es sich für den Vermieter trotz Provision einen Makler zu beauftragen?

Auf jeden Fall, zum Beispiel aus folgenden Gründen:

- Der Makler organisiert die zeitraubenden Besichtigungstermine (insbesondere dann interessant, wenn sich die Immobilie weiter weg von ihrem Wohnort befindet).

- Der Makler findet aufgrund seiner Erfahrung unter den vielen Bewerbern, schnellstmöglich die geeigneten Mieter und sortiert nicht geeignete Bewerber durch gezielte Fragestellungen schon vorab im Telefongespräch aus.

- Der Makler kennt immer die aktuelle Gesetzeslage und besitzt das benötigte Know-How.


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Erstellt am 30.04.2017 von

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