Ein Todesfall kostet viel Kraft und verursacht mancherlei Rat- und Hilflosigkeit.
Ein rechtzeitig aufgesetztes und bei einem Notar hinterlegtes Testament erspart den Erben böse Überraschungen, beugt Auseinandersetzungen vor und macht es den Angehörigen einfacher. Die Fachanwaltskanzlei Ricken hat sich auf das Erbrecht spezialisiert und berät Sie gerne beim Aufsetzen Ihrer letztwilligen Verfügung - kompetent und sensibel. Findet sich nach dem Tod eines Menschen kein Testament, tritt zwangsläufig die gesetzliche Erbfolge mit all ihren Tücken in Kraft. So hat manches Familienmitglied unabsichtlich das Nachsehen - beugen Sie dem jetzt vor. Wir beraten und unterstützen Sie in den Bereichen: Erbe, Testament, Erbschaftssteuer und Erbauseinandersetzung (gerichtlich/außergerichtlich).
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin: 05254 – 7077. Wir sind für Sie da!
Fachanwaltskanzlei Ricken
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