Eine Neuigkeit von Rechtsanwaltskanzlei Alberth

Arbeitsrecht


Das Arbeitsgericht Hamburg hat entschieden (Az.: S 1 Ca 272/15), dass ein Arbeitnehmer trotz längerer Krankheit seinen Urlaubsanspruch nicht verliert. Der Kläger war 2 1/2 Jahre lang krankgeschrieben und ging anschließend in Frührente. Da der Kläger aufgrund der Frührente seinen Urlaubsanspruch nicht mehr nehmen konnte, musste der Urlaub abgegolten werden.
Rechtsanwältin Cordula Alberth, Joseph-Kolb-Str. 5, 91077 Neunkirchen am Brand, Tel.: 09134/604, Fax: 09134/9689, info@ra-alberth.de, www.ra-alberth.de.

Erstellt am 26.07.2016 von

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