Eine Neuigkeit von Dr. Jürgen Groß - Steuerberater, Coach & Mediator

Gründercoaching Deutschland - kompetente Hilfe für den Start

Sie haben ein Unternehmen gegründet, und es stehen nächste Entwicklungsschritte an? Mit dem Gründercoaching Deutschland unterstützt Sie die KfW Mittelstandsbank im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit einem speziellen Coachingprogramm.

Unternehmerinnen und Unternehmer, die in der Startphase stecken und kompetente Hilfe von Experten in Anspruch nehmen wollen, erhalten beim Gründercoaching Deutschland einen Zuschuss zu den Beratungskosten. Die Zuschüsse werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert.

Das Gründercoaching Deutschland kann bis zu fünf Jahre nach Unternehmensgründung in Anspruch genommen werden und hat eine maximale Laufzeit von einem Jahr.

Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit (Arbeitslosengeld I und II) können im ersten Jahr nach der Gründung in einem speziellen Förderfenster eine besonders günstige Förderung erhalten, sofern sie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB III) beziehen.
Wichtig ist, dass die Gründung bereits vollzogen wurde.

Wie hoch ist der Zuschuss?
Das maximal förderfähige Tageshonorar (netto) beträgt 800 Euro. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden.
Insgesamt werden höchstens 6.000 Euro gefördert.
Bezogen auf diese förderfähigen Kosten erhalten Unternehmen folgende Zuschüsse:

75 % in den neuen Bundesländern (außer \"Phasing Out\"-Regionen)
50 % in den alten Bundesländern einschließlich Berlin (außer \"Phasing Out\"-Region Lüneburg)
75 % in den \"Phasing Out\"-Regionen Halle, Leipzig, Südwestbrandenburg und Regierungsbezirk Lüneburg

Wenn Sie bereits eine Vorförderung aus dem ESF-BA-Coaching-Programm oder dem ehemaligen KfW-Gründercoaching erhalten haben, reduziert sich der förderfähige Betrag von 6.000 Euro.

Wie hoch ist der Zuschuss bei Gründungen aus der Arbeitslosigkeit?

Die Förderung beträgt höchstens 3.600 Euro -
90 % des Beratungshonorars werden als Zuschuss gezahlt, wenn es nicht mehr als 4.000 Euro beträgt. Pro Tag dürfen nicht mehr als 800 Euro berechnet werden.

Gründungen aus der Arbeitslosigkeit werden somit stärker gefördert als andere Gründungen.

Suchen Sie einen qualifizierten Berater?

Die von der KfW anerkannten Berater sind in der KfW Beraterbörse gelistet.
Zu ihnen gehört Herr Dr. Jürgen Groß - ihr qualifizierter Existenzgründungsberater in Melsungen für die Region Kassel / Schwalm-Eder (Nordhessen).



Erstellt am 04.10.2008 von

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