Eine Neuigkeit von balden CONSULTING

Button-Lösung für Onlinebestellungen gilt ab August 2012

Ab dem 01.08.2012 gelten verschärfte Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr. So sieht das "Gesetz zum Verbraucherschutz vor Kostenfallen im Internet" vor, dem Kunden/Verbraucher online alle wesentlichen Informationen vollständig, klar und verständlich vor dem Abschluss des Be-stellprozesses anzuzeigen. Ferner gibt die sog. Button-Lösung vor, wie der Button der letzten Bestellaktion beschriftet sein muss.
Das neue Gesetz gilt für alle Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher. Jeder Selbstständige bzw. jedes Unternehmen, der/das seine Waren bzw. Dienstleistungen im Internet anbietet, muss mit Inkrafttreten des Gesetzes dafür sorgen, dass der Kunde (Verbraucher) beim Kaufprozess alle wesentlichen Vertragsinformationen erhält. Hierzu zählen
• alle wesentlichen Merkmale der Ware bzw. Dienstleistung
• Mindestlaufzeit des Vertrages
• Gesamtpreis einschließlich aller Preisbestandteile sowie Steuern
• anfallende Liefer-/Versandkosten
• Hinweis auf weitere mögliche Steuern oder Kosten, die nicht vom Unternehmer abgeführt oder in Rechnung gestellt werden können.
Darüber hinaus muss die letzte Schaltfläche (Button) entweder mit den Worten "zahlungspflichtig be-stellen", "kostenpflichtig bestellen", "zahlungspflichtigen Vertrag schließen" oder "kaufen" beschriftet werden. Durch diese Button-Lösung soll dem Kunden letztmalig vor Augen geführt werden, dass er ein zahlungspflichtiges Rechtsgeschäft eingehen wird, wenn er den Button betätigt.
PRAXISTIPP: Das neue Gesetz wurde bereits im März 2012 verabschiedet und ist Mitte Mai im Bun-desgesetzblatt verkündet worden. Bis zum Inkrafttreten Anfang August bleibt noch ausreichend Zeit, den Kaufprozess auf der eigenen Homepage den neuen Vorschriften anzupassen. Danach gilt eine weitere dreimonatige Umsetzungsfrist. Wer die Anpassungen nicht vornimmt, riskiert zum einen von Wettbewerbern abgemahnt zu werden. Zum anderen kommt trotz des vermeintlichen, durch den Kunden online durchgeführten Bestell- bzw. Kaufprozesses gar nicht zum Vertragsabschluss.

Erstellt am 05.06.2012 von

Unsere Website verwendet Cookies. Nähere Informationen, auch dazu, wie Sie das künftig verhindern können, finden Sie hier: Informationen zum Datenschutz

Hinweis verbergen