Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten
vom 14. - 16.06.2007 in der Geschäftsstelle des BVBK e.V. in Kassel
Um Personenwerte und Sachwerte qualifiziert vor Gefahren schützen zu können, ist es notwendig, dass durch gesetzliche Regelungen + eindeutige Richtlinien Arbeitgeber verpflichtet werden, qualifizierte+geeignete Fachkräfte mit Aufgaben im Bereich des Brandschutzes, der Arbeitssicherheit + des Umweltschutzes zu betrauen. Grundsätzlich liegt die Verantwortung für den betrieblichen Brandschutz beim Leiter des Betriebes. Da dieser, logischerweise, auch mit vielen anderen Tätigkeiten belastet+meistens überlastet ist, sollte er einen Brandschutzbeauftragten ernennen, der ihn diesbezüglich entlasten kann. Mit solchen Sicherheitsfunktionen beauftragte Personen müssen natürlich persönlich + fachlich für Ihre Funktion geeignet sein. Um diesen Personen ein ausreichendes Fachwissen zu vermitteln sollten diese regelmäßig an Brandschutzlehrgängen teilnehmen.