Beim Zusammenschieben eines Schneehaufens hat ein Verkehrssicherungspflichtiger (bspw. Grundstueckseigentuemer) darauf zu achten hat, dass bei einsetzenden Tauwetter das abfließendes Tauwasser keine Glatteisflächen entstehen laesst. Denn abfließendes Tauwasser ist eine besondere Gefahrenquelle und fuehrt . zur Haftung nach einem Unfall.
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