S.I.C. Gegenstand des Unternehmens sind die Vermittlung von Waren und Dienstleistungen aller Art. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an ähnlichen Unternehmen zu beteiligen oder solche Unternehmen zu gründen und/oder hieran die Geschäftsführung zu übernehmen. Sie kann Zweigniederlassungen oder sonstige Geschäftsstellen errichten sowie alle Maßnahmen ergreifen, welche die Gesellschaft oder die Geschäftsführer zur Erreichung des Gesellschaftszweckes für erforderlich halten.