S.I.C Die Herstellung und der Vertrieb von Metall- und Kunststofferzeugnissen aller Art. Die Gesellschaft kann auch andere Erzeugnisse in ihre Fabrikation oder in ihren Vertrieb aufnehmen. Durch Gesellschafterbeschluss können Geschäftsführer ermächtigt werden, mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte mit der Gesellschaft vorzunehmen (Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB).