S.I.C. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung a des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere der gesundheitlichen Aufklärung und Prävention sowie der Versorgungsforschung; b der Wissenschaft und Forschung; c des Natur- und Umweltschutzes; d des Sports. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für andere steuerbegünstigte Körperschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie ausländische Körperschaften für Verwirklichung der in Absatz 1 genannten Zwecke.