S.I.C Die gemeinsame Ausübung als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater einschließlich aller nach der Wirtschaftsprüferordnung und dem Steuerberatungsgesetz erlaubten Leistungen mit der Maßgabe, dass die Berufsausübung gegenüber dem einzelnen Mandanten allein Sache des jeweiligen Partners ist, soweit nicht im Einzelfall Abweichendes vereinbart wird. Vorbehaltsaufgaben nimmt die Partnerschaft nicht wahr. Die Partnerschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern.