S.I.C Gemäß § 34f Abs. 1 Satz 1 GewO die Anlagenvermittlung und -beratung von Anteilen von Aktien an Investmentvermögen im Rahmen des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist das Unternehmen nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Anteile oder Aktien an Hedgefonds im Sinne von § 283 KAGB werden nicht vermittelt.