S.I.C. Wahrnehmung von Aufgaben des Landkreises Nordsachsen als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger i. S. des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und die Übernahme damit zusammenhängender Tätigkeiten der Abfallentsorgung einschließlich der hierzu aus abfall- oder betriebswirtschaftlichen Gründen durchzuführenden Transporte. Die Ausführung dieser Tätigkeiten durch das Unternehmen darf nicht ihrer Natur nach oder von Gesetzes wegen ausgeschlossen sein.