S.I.C Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - (AÜG) - in folgenden Bereichen: -kaufmännischer Bereich (z.B. Steuerfachangestellte/-er, Buchhalter/-in, Sachbearbeiterin/-er im Telefonmarketing), -medizinische Bereiche (z.B. Krankenschwester/ Krankenpfleger, Altenpfleger/-in, Altenpflegerhelfer/-in), -Handel- Versorgung- Logistik (z.B. Bürofachfrau/-mann, Kraftfahrer - auch mit Spezialkenntnissen im Entsorgungsbereich, ADR usw. -, Transportarbeiter/-in, Helfer sowie -Industrie und Handwerk (z.B. Schlosser - alle Fachrichtungen -, Schweißer - alle Bereiche -, Elektriker; Elektromonteure; Produktionsarbeiter, Programmierer -, Tischler, Fensterbauer, Maler/-in, Heizungs- und Sanitärinstallateure und Helfer aller Berufsgruppen) Ausgenommen ist die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung in Betrieben des Baugewerbes gemäß AÜG § 1b.