S.I.C Ferner der Handel mit Kraftfahrzeugen aller Art. Der Gesellschaft ist es gestattet, andere Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Unternehmenszweck zu übernehmen, zu betreiben und sich an solchen Unternehmen zu beteiligen, auch deren Geschäftsführung und die unbeschränkte Haftung zu übernehmen.