S.I.C 1. Die Unternehmensberatung, Übernahme von Dienstleistungen für die Wirtschaft, insbesondere des Debitorenmanagement einschließlich des außergerichtlichen Forderungseinzuges im Rahmen der erteilten Inkassoerlaubnis gemäß Art. 1 § 1 Nr. 5 des Rechtsberatungsgesetzes vom 13.12.1935 (Reichsgesetzblatt I Seite 1478, Bundesgesetzblatt III 303 - 12). Mit erfaßt sind alle rechtsbesorgenden und rechtsberatenden Tätigkeiten, zu denen die Erlaubnis berechtigt.