S.I.C. Ist die ausschließliche und unmittelbare Verfolgung gemeinnütziger Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (im Folgenden: "AO"). Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Gesellschaft kann die Trägerschaft für eine oder mehrere unselbständige Stiftungen übernehmen, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und/oder kirchliche Zwecke verfolgen.
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