S.I.C. Die Erbringung von Heilmitteln i. S. des § 124 Abs. 1 SGB V, insbesondere von Leistungen der physikalischen Therapie (Physiotherapie), gegenüber privat und gesetzlich krankenversicherten Patienten. Ferner kann sich das Unternehmen an Trägergesellschaften zugelassener medizinischer Versorgungszentren (MVZ) gem. § 95 Abs. 1 SGB V beteiligen, soweit die hierfür jeweils gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen und behördlichen Genehmigungen im Einzelfalls vorliegen.