S.I.C Handel und die Vermittlung von Waren aller Art, die keiner Genehmigung bedürfen. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen und sie erwerben oder zur Durchführung ihrer Aufgaben neue Unternehmen gründen oder sich an ihnen beteiligen. Die Errichtung von Zweigniederlassungen ist gestattet.