S.I.C. Der Erwerb, die Einrichtung, die Vermietung, die Verpachtung sowie der Betrieb von Gaststätten nach Erteilung der erforderlichen Erlaubnis, insbesondere die Errichtung und der Betrieb von Restaurants und Cafés; die Errichtung und der Betrieb von Einrichtungen zur Betriebsverpflegung; die Verabreichung von Speisen jeder Art, der Verkauf von warmen und angerichteten kalten Speisen, der Ausschank von alkoholischen und nicht alkoholischen Getränken und der Verkauf dieser Getränke in unverschlossenen Gefäßen; der Betrieb eines Gastgewerbes in welcher Form auch immer; die Durchführung des Party-Service für Unternehmen und Kunden jedweder Art; sowie die Planung, die Organisation und die Durchführung von Veranstaltungen aller Art; und der Vertrieb von Waren aller Art, soweit hierfür eine Genehmigung nicht erforderlich ist.