S.I.C. Förderung der Bildung und Erziehung. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Unterhaltung einer Schule. Zur Durchführung dieser Maßnahmen kann sich die Gesellschaft fachlich qualifizierter Dritter bedienen, wobei dieses sowohl natürliche als auch juristische Personen sein können. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.