S.I.C Die Ausführung von Arbeiten des handwerksähnlichen Gewerbes gemäß § 18 Abs. 2 HwO und zwar Bodenlegerarbeiten, Arbeiten des Holz- und Bautenschutzgewerbes (Mauerschutz und Holzimprägnierung in Gebäuden), Kabelverlegerarbeiten im Hochbau (ohne Anschlussarbeiten) und Einbau von genormten Baufertigteilen (z.B. Fenster, Türen, Zargen und Regale). Grund- oder.