S.I.C Die Anlagenvermittlung und -beratung in Bezug auf Anteile oder Aktien an inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländischen AIF oder in Bezug auf Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 des Vermögensanlagengesetzes, jeweils im Rahmen des § 2 Abs. 6 S. 1 Nr. 8 KWG. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist das Unternehmen nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen.