S.I.C. Die Verwaltung von Beteiligungen und anderen Vermögensgegenständen, insbesondere die Übernahme der Geschäftsführung als persönlich haftende Gesellschafterin. Die Gesellschaft ist jedoch auch berechtigt, unmittelbar den Erwerb, die Nutzung und Verwertung von Wirtschaftsgütern als Leasinggeber, soweit dies nicht einer gesonderten Genehmigung bedarf, zu betreiben sowie alle sonstigen, mit dem vorgenannten Geschäftszweck im Zusammenhang stehenden Handelsgeschäfte, Handlungen und Rechtsgeschäfte aller Art, zu tätigen.