S.I.C Vermittlung von Versicherungen nach § 34 d GewO. Weiter die Vermittlung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Wohnräumen, gewerblichen Räumen und Darlehen nach § 34c GewO. Die Gesellschaft erbringt die Anlagevermittlung und -beratung sowie die Abschlussvermittlung gem. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nrn. 1, 1a und 2 KWG von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer inländischen Kapitalanlagegesellschaft oder InvAG im Sinne der §§ 96 bis 111a des Investmentgesetzes ausgegeben werden, oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen oder von Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 VermAnlG, ausschließlich zwischen Kunde nun den in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen.