S.I.C. (1) Gegenstand des Unternehmens ist die Restaurierung von Gewässern aller Art und der Handel mit Stoffen für die Restaurierung von Gewässern sowie der Betrieb aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. (2) Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten und sich an anderen Unternehmen zu beteiligen.