S.I.C. 1. Die Planung, Projektierung und Bebauung eigenen und fremden Grundbesitzes sowie die Verwaltung und Vermietung eigenen und fremden Grundbesitzes, auch die Verwaltung eigenen Vermögens mit Ausnahme aller diesbezüglich genehmigungspflichtigen Geschäfte. 2. Die Übernahme von Dienstleistungsfunktionen bei Beteiligungsgesellschaften oder anderen natürlichen oder juristischen Personen. Die Gesellschaft darf sich auch auf die Verwaltung eigenen Vermögens beschränken.