S.I.C. Die Erstellung von privaten Finanzplänen bzw.- gutachten, die Beratung zur Umsetzung dieser Pläne bzw. Gutachten sowie die Vermittlung oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Darlehensverträgen und von Verträgen über den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft, von ausländischen Investmentanteilen, von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, oder von öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder KG sowie die Vermittlung von Verträgen über Versicherungen, wobei die Gesellschaft Versicherungsmakler im Sinne des § 42 a Abs. 3 VVG ist.