S.I.C Die selbstlose Unterstützung von Personen, die in Folge Ihres körperlichen, geistigen und seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder welche wirtschaftlich hilfsbedürftig sind (§ 53 Abgabenordnung), Der Gesellschaftsvertrag wird insbesondere verwirklicht durch die Erbringung von Dienstleistungen und den Betrieb von sozialen Einrichtungen und Diensten der Kinder-, Jugend-, Familien-, Alten- und Krankenhilfe für die Arbeiterwohlfahrt und andere gemeinnützige Körperschaften und in eigener Rechtsträgerschaft.