S.I.C. 1. Die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung. Des Weiteren fördert die Gesellschaft die Jugend- und Altenhilfe und das Wohlfahrtswesen sowie das mildtätige Handeln. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der vorstehenden steuerbegünstigten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts. Diese Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch a. Angebote der Kindertages- und/ oder Schulbetreuung, b. Angebote für bedürftige Personen jedweden Alters im Bereich der Integrationshilfe, der Assistenzleistungen und/oder der Begleitdienste sowie weiterer Beratungsleistungen für ein gleichberechtigtes Leben in der Gesellschaft, c. Beratungs- und Betreuungsleistungen auf der Grundlage verschiedener Ge-setzesgrundlagen und unterschiedlicher Finanzierungsformen, d. Inklusionsangebote in den Bereichen Bildung/Ausbildung/Beruf, Kultur, Gesellschaft/Familie, Freizeit und Sport, e. Beschäftigungs-, Ausbildungs- und Qualifizierungsangebote für am Arbeitsmarkt benachteiligte Personengruppen unabhängig von deren Alter und dem Grund ihrer Benachteiligung/Beeinträchtigung.