S.I.C. Betreiben einer Fahrschule zur Ausbildung von Fahrschülern in den Führerscheinklassen A, B, C, D und T entsprechend der Fahrschulerlaubnis gemäß Gesetz über das Fahrlehrerwesen sowie die Durchführung von Busfahrten, auch im Wege der Arbeitnehmerüberlassung.