
Bei einer Vollmacht wird die Ermächtigung erteilt, in fremdem Namen zu handeln.
Bei einer Vollmacht wird die Ermächtigung erteilt, in fremdem Namen zu handeln. Sie kann grundsätzlich formfrei erfolgen.
Bei einer Vollmacht wird die Ermächtigung erteilt, in fremdem Namen zu handeln.
Bei einer Vollmacht wird die Ermächtigung erteilt, in fremdem Namen zu handeln. Sie kann grundsätzlich formfrei erfolgen.


