
Verpflegungskosten, die bei einer Geschäftsreise entstehen, sind nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig.
Verpflegungskosten, die bei einer Geschäftsreise entstehen, sind nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig. Zu diesem Zweck gibt es sogenannte Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand.

