
Unter dem Oberbegriff Verkehrsteuern werden alle Steuern zusammengefasst, die mit einem rechtlichen oder wirtschaftlichen Vorgang verbunden sind.
Unter dem Oberbegriff Verkehrsteuern werden alle Steuern zusammengefasst, die mit einem rechtlichen oder wirtschaftlichen Vorgang verbunden sind. Ein Beispiel für eine Verkehrsteuer stellt die Umsatzsteuer dar, während beispielsweise die Grunderwerbssteuer, die Versicherungssteuer und die Kfz-Steuer zu den besonderen Verkehrsteuern zählen.

