Unter einem Trivialprogramm versteht man ein standardisiertes Softwareprogramm, das zu den immateriellen Vermögensgegenständen gezählt wird.

Unter einem Trivialprogramm versteht man ein standardisiertes Softwareprogramm, das zu den immateriellen Vermögensgegenständen gezählt wird. Der Zweck des Trivialprogramms ist es, Datenbestände oder Zahlen für alle zugänglich abzuspeichern. Zuzuordnen ist es den selbständigen, abnutzbaren und beweglichen Wirtschaftsgütern. Wenn der Anschaffungspreis unter 410 Euro liegt, so kann die Trivialsoftware im Anschaffungsjahr voll als Betriebsausgabe angesetzt werden."