
Laut Arbeitsagentur muss die Tragfähigkeitsbescheinigung bei der Existenzgründung vorgelegt werden und die Rentabilität des geplanten Unternehmens nachweisen. Sie muss von einer fachkundigen Stelle, wie beispielsweise der Handwerkskammer, IHK, Hausbank oder einem Steuerberater ausgestellt werden. In der Bescheinigung wird die Person des Gründers bewertet, sowie seine Fähigkeiten und sein Gründungsvorhaben.

