
Ein Tarifvertrag legt die Mindeststandards für alle wesentlichen Arbeitsbedingungen fest.
Ein Tarifvertrag legt die Mindeststandards für alle wesentlichen Arbeitsbedingungen fest. Er regelt Arbeitszeiten, Vergütung, Überstunden, Urlaubsanspruch, Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Kündigungsfristen. Ein Tarifvertrag kann nur dann auf ein Arbeitsverhältnis angewendet werden, wenn das Unternehmen zum regionalen und fachlichen Geltungsbereich des Vertrages gehört und wenn Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer Mitglied der jeweiligen Tarifvertragspartei sind.

