
Schwebende Geschäfte sind nicht vollständig auf Leistungsaustausch abgeschlossene Vereinbarungen zwischen zwei Vertragspartnern, in denen Details der Umsetzung noch ausstehen. Ein schwebendes Geschäft ist beispielsweise, wenn ein Kaufvertrag ohne Geld oder Warenübergabe abgeschlossen wurde.
In der Fachliteratur wird deshalb auch die Frage diskutiert, ob schwebende Geschäfte nicht in allen Fällen bilanziert werden sollten.
Schwebende Geschäfte sind im Bilanzrecht von Bedeutung, da am Bilanzstichtag zu beurteilen ist, ob ein schwebendes Geschäft bilanzierungspflichtig ist.

