Der Begriff Scheinselbstständigkeit bezieht sich auf eine erwerbstätige natürliche Person, welche nach außen als Unternehmer auftritt, obwohl sie in Wirklichkeit einer nicht selbstständigen Beschäftigung nachgeht und somit zu den (sozialversicherungspflichtigen) Arbeitnehmern gezählt wird. Bei jeder zweiten (freiwillig beantragten!) Statusfeststellung entscheidet die Deutsche Rentenversicherung (DRV) inzwischen auf Scheinselbstständigkeit. Das Thema Scheinselbständigkeit ist auch deswegen schwierig, weil klare rechtliche Regelungen fehlen.
Scheinselbstständigkeit
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