
Als Sacheinlage bezeichnet man eine Kapitaleinlage in eine Gesellschaft, die unbar erfolgt. Man unterscheidet zwischen immateriellen und materiellen Sacheinlagen. Erstgenannte umfassen Lizenzen und Rechte, die zu ihrem Wert eingebracht werden. Materielle Sacheinlagen sind zum Beispiel Vorräte oder Maschinen. Verwendung von Sacheinlage in einem Satz
- Sacheinlagen können nicht nur in materieller Form in Form von Grundstücken, Maschinen oder ähnlichen Werten erfolgen, sondern auch in immaterieller Form.
- Sacheinlagen einer GmbH werden immer dann zu hoch angesetzt, wenn diese nicht den Nennbetrag des dafür übernommenen Geschäftsanteils erreichen.

