Der aus dem Datenschutz stammende Begriff umschreibt Einzelangaben über eine bestimmte oder bestimmbare, natürliche Person. Darunter fallen beispielsweise Name, Alter, Familienstand, Geburtsdatum. Aber auch Angaben wie etwa Bankverbindung, Personalausweis- und Sozialversicherungsnummer. Nach der gesetzlichen Definition (§ 3 Abs. 1 BDSG) sind personenbezogene Daten "Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener)". Der Begriff der personenbezogenen Daten ist im Bundesdatenschutzgesetz legal definiert.