
Die Partnergesellschaft (PartG) ist im Partnerschaftsgesetz (PartGG) geregelt und bezeichnet einen Zusammenschluss von Freiberuflern.
Die Partnergesellschaft (PartG) ist im Partnerschaftsgesetz (PartGG) geregelt und bezeichnet einen Zusammenschluss von Freiberuflern. Sie ist eine Abwandlung der GbR und keine gewerbliche Unternehmung. Beispielsweise können Ärzte, Steuerberater, Architekten, Ingenieure und Wirtschaftsprüfer Mitglieder einer Partnergesellschaft sein. Diese muss im Namen den Zusatz Partnerschaft oder/und Partner enthalten.

