Der Pachtvertrag ähnelt dem Mietvertrag, da ein Gegenstand oder ein Grundstück gegen Entgelt für eine festgelegte Zeit dem Pächter überlassen wird.

Der Pachtvertrag ähnelt dem Mietvertrag, da ein Gegenstand oder ein Grundstück gegen Entgelt für eine festgelegte Zeit dem Pächter überlassen wird. Beim Pachtvertrag kann der Pächter aber darüber hinaus auch über die aus dem Pachtgegenstand entstehenden [http://unternehmer.de/rabatte-sinnvoll-einsetzen-so-riskieren-sie-keine-verluste-85536 Ertr�Ã�¤ge] verf�Ã�¼gen."