
Alle Rechtsnormen, die das Verhältnis Bürger zu Staat regelt, sind dem öffentlichen Recht zuzuordnen.
Alle Rechtsnormen, die das Verhältnis Bürger zu Staat regelt, sind dem öffentlichen Recht zuzuordnen. Darüber hinaus ist das öffentliche Recht dadurch gekennzeichnet, dass zwischen Bürger- und Staat ein Über- bzw. Unterordnungsverhältnis besteht.
Dem Öffentlichen Recht sind u. a. zugeordnet:
- das Steuerrecht
- das Sozialrecht
- das Strafrecht sowie
- das Völkerrecht"

