Bei Abonnements von Zeitschriften, Onlinediensten oder Telekommunikationsverträgen wird von den Anbietern oft die Negative Option als Vertriebsweg gewählt. Das Abonnement oder der Kaufvertrag wird bei der Negativen Option automatisch wirksam, wenn der Interessent die Bestellung nicht ausdrücklich absagt.

Bei einer Negativoption geht die Lieferung automatisch in ein Normalabonnement über, wenn sie nicht rechtzeitig vom Kunden gekündigt wird.

Meist ist ein Probeabonnement mit einer negativen Option verbunden, so dass aus dem Probeabonnement ein reguläres Abo wird, wenn der Besteller nicht absagt.