Bei einem Nebengewerbe handelt es sich um ein Gewerbe, das nicht hauptberuflich oder in Vollzeit verübt wird.

Bei einem Nebengewerbe handelt es sich um ein Gewerbe, das zwar angemeldet ist, aber nicht hauptberuflich oder in Vollzeit verübt wird. Die Grenze liegt hierbei bei 15 Arbeitsstunden. Das Nebengewerbe kann auch als Nebentätigkeit, Kleingewerbe oder Kleinunternehmen bezeichnet werden. Für den Existenzgründer besteht keine Verpflichtung eine eigene Krankenversicherung abzuschließen.