Mahnantrag

Der Mahnantrag bezeichnet den Antrag, welcher darauf gerichtet ist, einen Mahnbescheid zu erhalten.

Der Mahnantrag bezeichnet den Antrag, welcher darauf gerichtet ist, einen Mahnbescheid zu erhalten, § 690 ZPO. Der Mahnantrag kann schriftlich oder elektronisch gestellt werden. Der Antrag muss Folgendes enthalten:

1. Bezeichnung der Parteien oder deren gesetzliche Vertreter

2. das Mahngericht (= Amtsgericht), an welchem der Antragsteller seinen Sitz hat

3. die Forderung bzw. den geltend gemachten Anspruch

4. Erklärung, dass der geltend gemachte Anspruch nicht von einer ausstehenden Gegenleistung abhängig ist

5. Unterschrift

Der Mahnantrag darf nicht mit der Mahnung verwechselt werden.

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