
Eine Kommanditgesellschaft ist eine Vereinigung aus zwei oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen mit der Absicht, ein Gewerbe zu betreiben. Dabei haftet mindestens einer der Gesellschafter (der Komplementär) für alle Verbindlichkeiten, während der andere (Kommanditist) nur beschränkt haftet.
In der Praxis wird eine Kommanditgesellschaft meistens gegründet, um insgesamt mehr Startkapital zur Verfügung zu haben.
In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass eine Kommanditgesellschaft (KG) um Kredit bei einer Bank oder Sparkasse nachsucht.

