Eine Kommanditgesellschaft oder kurz KG besteht aus mindestens einem persönlich Vollhaftenden, dem Komplementär, und einem Kommanditisten.
Eine Kommanditgesellschaft oder kurz KG besteht aus mindestens einem persönlich Vollhaftenden, dem Komplementär, und einem Kommanditisten. Dieser haftet nur in Höhe seiner Einlage.